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Anzahl Nachrichten: 10 - Seiten (1): [1]
Autor: Larissa (bisher völlig untergetaucht 5 Beiträge - 0 Punkte - dabei seit 04.12.2009)
Erstellt: 04. Dezember 2009 - 12:08
Betreff: Erlaubniss für Probetraining
Hallo!
Ich bin die Mutter von 2 Fussballspielern.Wer kann mir die folgende Frage beantworten:
Darf der Verein,bei dem man das Mitglied ist,den Probetrainingsscheinausgabe verweigern?
Autor: Anton (Joker 92 Beiträge - 103 Punkte - dabei seit 10.01.2006)
Erstellt: 04. Dezember 2009 - 13:36
Betreff: re: Erlaubniss für Probetraining
Hallo Larissa,

natürlich darf der Verein im Normalfall ein Probetraining bei einem anderen Verein nicht verweigern. Schließlich sind deine Jungs "nur" Vereinsmitglieder und keine Vertragsspieler!

Gruß
Anton
Autor: Morph (Stammspieler 251 Beiträge - 256 Punkte - dabei seit 07.05.2007)
Erstellt: 04. Dezember 2009 - 15:19
Betreff: re: Erlaubniss für Probetraining
Der Verein kann sagen das sei es nicht wollen aber verweigern darf ein Verein nicht das wie gesagt worden ist die Kinder noch keinen Vertrag haben

Die Vereine sehen das eben ungern da sie Angst haben das gerade die Leistungsträger dadurch abgeworben werden
Autor: StKie (Forenmoderator 264 Beiträge - 280 Punkte - dabei seit 17.11.2007)
Erstellt: 06. Dezember 2009 - 11:09
Betreff: re: Erlaubniss für Probetraining
Also:
Erstmal ist generell für ein Probetraining keine Erlaubnis notwendig. Die Spieler können in anderen Mannschaften/Vereinen schnuppern. Allgemein gilt die Faustregel, daß 3 - 4 Einheiten kein Thema sind.

Die Versicherungen der Vereine greifen dabei - dieses ist in den Vereinen ziemlich fest geregelt.

Anders sieht es aus, wenn die Spieler bei einem Freundschaftsspiel/Turnier spielen wollen. Dann ist natürlich eine Erlaubnis mit dem entsprechenden Spielerpass schriftlich notwendig. Diese kann selbstverständlich verweigert werden. Kein Verein ist gezwungen, eine schriftliche Erlaubnis auf freiwilliger Basis zu erteilen.

Ich habe recht regelmäßig Spieler anderer Vereine "zu Gast", die dann nach 2 - 3 Einheiten entscheiden, ob sie zu mir wechseln.
Autor: Larissa (bisher völlig untergetaucht 5 Beiträge - 0 Punkte - dabei seit 04.12.2009)
Erstellt: 06. Dezember 2009 - 15:07
Betreff: re: Erlaubniss für Probetraining

Erstmals Danke an Alle.

Im Jugendspielordnung §21 steht"Allen Verbandsvereinen ist es untersagt,Junioren aus einem anderem Verein am Training teilnehmen zu lassen.Eine Ausnahme ist nur dann zulässig,wenn der Verein,für den der Junior eine Spielberechtigung besitzt,schriftlich seine Zustimmung gibt"
Uns wur
Autor: Larissa (bisher völlig untergetaucht 5 Beiträge - 0 Punkte - dabei seit 04.12.2009)
Erstellt: 06. Dezember 2009 - 15:08
Betreff: re: Erlaubniss für Probetraining

Erstmals Danke an Alle.

Im Jugendspielordnung §21 steht"Allen Verbandsvereinen ist es untersagt,Junioren aus einem anderem Verein am Training teilnehmen zu lassen.Eine Ausnahme ist nur dann zulässig,wenn der Verein,für den der Junior eine Spielberechtigung besitzt,schriftlich seine Zustimmung gibt"
Uns wurde die Ausgabe dieses Scheins verweigert,obwohl ich erklärt habe,dass es nur einmalige Trainingeinheit seien soll(mein Sohn wollte mit seinem Freund 1 Mal trainieren,aber da wir zum Bundesligaverein gehören,wollte ich keinen Ärger dem anderem Verein zufügen)).Deswegen möchte ich gerne wissen,ob irgendwo gesetzlich geregelt ist die Vergabe von Scheinen.Im o.g.Gesetz ist es nicht.Ich denke,dass jeder macht,wie er es will.
Autor: Larissa (bisher völlig untergetaucht 5 Beiträge - 0 Punkte - dabei seit 04.12.2009)
Erstellt: 06. Dezember 2009 - 15:09
Betreff: Erlaubniss für Probetraining

Erstmals Danke an Alle.

Im Jugendspielordnung §21 steht"Allen Verbandsvereinen ist es untersagt,Junioren aus einem anderem Verein am Training teilnehmen zu lassen.Eine Ausnahme ist nur dann zulässig,wenn der Verein,für den der Junior eine Spielberechtigung besitzt,schriftlich seine Zustimmung gibt"
Uns wurde d
Autor: Larissa (bisher völlig untergetaucht 5 Beiträge - 0 Punkte - dabei seit 04.12.2009)
Erstellt: 06. Dezember 2009 - 15:16
Betreff: re: Erlaubniss für Probetraining
Ich habe nicht verstanden,was für ein Problem gab,dass meine Nachricht so komisch angekommen ist.
Autor: Feivel78 (Joker 137 Beiträge - 136 Punkte - dabei seit 08.07.2005)
Erstellt: 13. Dezember 2009 - 02:08
Betreff: re: Erlaubniss für Probetraining
hallo ,also ich kann nur von meinen ex verein sprechen und dort braucht man für spieler die in einem anderen verein spielen eine probetrainingserlaubnis. wenn der verein meint dies nicht zu erlauben sollte dies auch eingehalten werden , denn es kann zu strafen kommen wenn man ohne erlaubniss bei einem anderen verein ein probetraining macht.

Autor: StKie (Forenmoderator 264 Beiträge - 280 Punkte - dabei seit 17.11.2007)
Erstellt: 14. Dezember 2009 - 08:57
Betreff: re: Erlaubniss für Probetraining
Dieses Verbot gilt nicht in allen Regionalverbänden - Niedersachsen verbietet es nicht in der Jugendordnung.
Anzahl Nachrichten: 10 - Seiten (1): [1]
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