Autor: Larissa (bisher völlig untergetaucht 5 Beiträge - 0 Punkte - dabei seit 04.12.2009)
Erstellt: 06. Dezember 2009 - 15:08
Betreff: re: Erlaubniss für Probetraining
Erstmals Danke an Alle.
Im Jugendspielordnung §21 steht"Allen Verbandsvereinen ist es untersagt,Junioren aus einem anderem Verein am Training teilnehmen zu lassen.Eine Ausnahme ist nur dann zulässig,wenn der Verein,für den der Junior eine Spielberechtigung besitzt,schriftlich seine Zustimmung gibt"
Uns wurde die Ausgabe dieses Scheins verweigert,obwohl ich erklärt habe,dass es nur einmalige Trainingeinheit seien soll(mein Sohn wollte mit seinem Freund 1 Mal trainieren,aber da wir zum Bundesligaverein gehören,wollte ich keinen Ärger dem anderem Verein zufügen)).Deswegen möchte ich gerne wissen,ob irgendwo gesetzlich geregelt ist die Vergabe von Scheinen.Im o.g.Gesetz ist es nicht.Ich denke,dass jeder macht,wie er es will.