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Anzahl Nachrichten: 9 - Seiten (1): [1]
Autor: teamer (Amateurin 42 Beiträge - 48 Punkte - dabei seit 08.10.2006)
Erstellt: 20. November 2009 - 11:09
Betreff: Sportgerichtsurteil E-Jugend
Hallo,

es wurde ein Sportgerichtsurteil bei einem Spiel einer E-jugend gegen die gastgebende Mannschaft gefällt und mit 0:3 gegen sie gewertet.

Der Grund ist mir nicht bekannt.

Unsere Mannschaft hat allerdings gegen diese Mannschaft 11:1 gewonnen. Wird hierdurch die zu bestrafende Mannschaft nicht eher belohnt, wenn am Ende ihnen ein besseres Torverhältnis zugestanden wird?

Habt ihr Erfahrungen bezüglich Sportgerichtsurteilen und wie diese gewertet werden dürfen?
Autor: StKie (Forenmoderator 264 Beiträge - 280 Punkte - dabei seit 17.11.2007)
Erstellt: 20. November 2009 - 12:47
Betreff: re: Sportgerichtsurteil E-Jugend
Das ist ziemlich einfach:

Beispiel:
A-Stadt gg. B-Dorf

B-Dorf gewinnt 6:0

WENN A-Stadt "Mist gebaut" hat, darf B-Dorf durch ein geringeres Ergebnis nicht benachteiligt werden. Würde A-Stadt also einen nicht spielberechtigten Spieler einsetzen, würde das 6:0 bestehen bleiben.

Andersherum kann natürlich gewertet werden. Aber 3:0 ist ungewöhnlich. In der Regel lauten Wertungen auf 5:0.

Hol Dir doch einmal die Begründung, den Tatverdacht usw. - wäre interessant, das mal zu hören. Zumal Sportgerichtsfällt im E-Bereich doch (glücklicherweise) eher selten sind.
Autor: Morph (Stammspieler 251 Beiträge - 256 Punkte - dabei seit 07.05.2007)
Erstellt: 20. November 2009 - 15:39
Betreff: re: Sportgerichtsurteil E-Jugend
Also in Bw also beim WFV ist es soviel ich weiß so das ein Spiel dann mit 3:0 gewertet wird auser wie in eurem Fall das Torverhältniss besser ist als 3:0 dann wird das bestehende Torverhältniss gewertet.

Möchte mich aber nicht darauf festlegen, aber ich werde mich in den nächsten Tagen nochmal informieren.
Autor: Torhammer (Joker 131 Beiträge - 151 Punkte - dabei seit 05.04.2007)
Erstellt: 20. November 2009 - 16:14
Betreff: re: Sportgerichtsurteil E-Jugend
Spiele werden in der Regel nur dann Umgewertet, wenn eine Mannschaft Spieler Einsetzt, die nicht Spielberechtigt sind.

Zur Umwertung kommt es aber nur, wenn dieses dem Verband gemeldet wird.

Wenn ich mit meiner Mannschaft Spiele und der Gegner setzt nicht Spielberechtigte Spieler ein, macht eine Meldung an den Verband für mich nur Sinn, wenn ich das Spiel Verloren habe oder es Unentschieden aus geht.
Autor: teamer (Amateurin 42 Beiträge - 48 Punkte - dabei seit 08.10.2006)
Erstellt: 21. November 2009 - 09:14
Betreff: re: Sportgerichtsurteil E-Jugend
Erst einmal danke für eure Antworten.

Also wir haben logischerweise kein Einspruch eingelegt, da wir mit dem Ergebnis zufrieden waren und uns auch keine Unregelmäßigkeiten beim Spiel aufgefallen sind.

Da die zwei darauf folgenden Spiele dieses Vereins auch mit 0:3 vom Sportgericht geurteilt wurden, gehe ich davon aus, dass vllt. eine andere Mannschaft Einspruch eingelegt hat, und dann einfach alle bereits gespielten Spiele überprüft wurden.

Spekulationen helfen aber ja nicht weiter.

Ich werde versuchen mir die Begründung des Sportgerichtsurteils zu besorgen und mich dann wieder diesbezüglich melden.

Autor: Feivel78 (Joker 138 Beiträge - 137 Punkte - dabei seit 08.07.2005)
Erstellt: 23. November 2009 - 10:34
Betreff: re: Sportgerichtsurteil E-Jugend
sorry aber wer in der e jugend bei nach einem spiel einspruch einlegt hat sie nicht mehr alle . es sind pflichtfreudschaftspiele damit die kinder an das ligasystem gewöhnenm, es sollte bis zur d jugend keine tabelle und auch keine ergebnisse in die wertung kommen. für mich ist es unglaublich das man so was macht. nicht das ich es begrüße das nicht spielberechtigte kinder bei den spielen eingesetzt werden. aber man sollte man im jugendbereich die kirche im dorf lassen , denn es wird immer wieder von jugendförderung geredet und da ist sowas echt überflüssig.

Autor: bomber (Ersatzspieler 57 Beiträge - 62 Punkte - dabei seit 05.12.2007)
Erstellt: 23. November 2009 - 10:53
Betreff: re: Sportgerichtsurteil E-Jugend
Feivel78

bitte bei der Wortwahl nicht auf Stammtischniveau sinken, danke!

Wenn Unregelmäßigkeit besteht ist ein Einspruch zwingend notwendig, egal, um welche Jugend es sich handelt. Werden also unberechtigt Spieler eingesetzt, muß dies auch geahndet werden, denn sonst ist Tür und Tor geöffnet für sämtl. Betrügereien.
Das hat auch nichts mit Jugendförderung zu tun, lieber Feivel.
Autor: StKie (Forenmoderator 264 Beiträge - 280 Punkte - dabei seit 17.11.2007)
Erstellt: 23. November 2009 - 12:46
Betreff: re: re: Sportgerichtsurteil E-Jugend
Feivel78 schrieb:
sorry aber wer in der e jugend bei nach einem spiel einspruch einlegt hat sie nicht mehr alle . es sind pflichtfreudschaftspiele damit die kinder an das ligasystem gewöhnenm, es sollte bis zur d jugend keine tabelle und auch keine ergebnisse in die wertung kommen. für mich ist es unglaublich das man so was macht. nicht das ich es begrüße das nicht spielberechtigte kinder bei den spielen eingesetzt werden. aber man sollte man im jugendbereich die kirche im dorf lassen , denn es wird immer wieder von jugendförderung geredet und da ist sowas echt überflüssig.



Wenn ein Spieler nicht spielberechtigt ist, wird natürlich Einspruch eingelegt. Selbst in der G-Jugend würde ich ältere Spieler (als Beispiel) melden. Alles andere ist ganz banal besch... - und sicherlich nicht im Sinne einer Jugendförderung.

Wir reden immer über Fair-Play und wollen das den Kindern schon im unteren Bereich vermitteln. Wenn dann Kinder merken, daß die Gegner älter sind und gar nicht spielen dürfen, fällt die Argumentation schwer.

Ich hatte mit meiner Mannschaft zu G-Jugend-Zeiten mal den Fall, daß wir gegen eine Mannschaft gespielt haben, die ältere Spieler aufgestellt hat. Einer meiner Spieler war mit einem der Gegner befreundet und fragte mich natürlich, warum der mitspielen darf. Ich habe eine normale Kontrolle des Spielberichts gemacht. Der entsprechende Spieler fehlte und ich meldete das der Turnierleitung. Er wurde dann nachgetragen, der Gegner spielte ausser der Wertung und ich konnte meinen Spielern ziemlich nachhaltig klar machen, das Beschubsen nichts bringt.

Dieses hält bis heute (ältere E-Jgd.) vor, war ein gutes Beispiel und von diesem Erlebnis zehre ich noch immer von Zeit zu Zeit mal.

Also: Fair-Play vor und immer schöne sauber spielen!
Autor: sefa (Balljunge 13 Beiträge - 13 Punkte - dabei seit 15.02.2010)
Erstellt: 17. Februar 2010 - 14:47
Betreff: re: Sportgerichtsurteil E-Jugend
hallo
also ich stimme zu egal ob e jugend oder mini wenn etwas schief geht einspruch einlegen.Bei uns machen sie es meistens so

Team A gewinnt gegen Team b 7-1 team b hat aber etwas falsches getan.
Dann entscheidet der kreis für das team a und wertet das spiel 7-0 also benachteiltig b durch abzug des geschossenen Tores.Und Team a ist im vorteil weil sie zu null gewertet wurden.

Glaube kreis zu kreis ist das anders
Anzahl Nachrichten: 9 - Seiten (1): [1]
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